Instant-Nudelprodukte mit Gewürzen/Würzpulver oder Soße aus Vietnam werden unter Punkt 1, Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 gestrichen und in Anhang I der Verordnung überführt, wobei die Kontrollhäufigkeit auf 20 % der in die EU eingeführten Instant-Nudelsendungen festgelegt ist. (Quelle: sandivietnam.com) |
Am 13. Juni schickte die vietnamesische nationale Informations- und Auskunftsstelle für Hygiene und Pflanzenquarantäne (SPS Vietnam) ein Dokument an die Pflanzenschutzabteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Abteilung für Wissenschaft und Technologie, Ministerium für Industrie und Handel zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1793 zur vorübergehenden Verstärkung amtlicher Kontrollen und Notfallmaßnahmen bei der Einfuhr bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die EU.
Das vietnamesische SPS-Büro erhielt vom Sekretariat der SPS/WTO-Kommission Nr. G/SPS/N/EU/641 vom 9. Juni 2023 die Notifizierung der Durchführungsverordnung Nr. (EU) 2023/1110 vom 6. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1793 über eine vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und Notfallmaßnahmen bei der Einfuhr bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates.
Instantnudeln mit Gewürzen/Gewürzpulver oder Soßen aus Vietnam unterliegen seit Dezember 2021 bei der Einfuhr in die Union aufgrund des Risikos einer Ethylenoxid-Kontamination verstärkten amtlichen Kontrollen und besonderen Bedingungen.
Amtliche Kontrollen der Mitgliedstaaten belegen, dass Fortschritte bei der Einhaltung der einschlägigen Anforderungen des Unionsrechts erzielt wurden.
Die Ergebnisse dieser Kontrollen belegen, dass die Einfuhr dieser Lebensmittel in die EU keine ernsthafte Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt.
Daher ist es nicht mehr erforderlich, weiterhin zu verlangen, dass jeder Sendung eine amtliche Bescheinigung beigefügt sein muss, aus der hervorgeht, dass alle Probenahme- und Analyseergebnisse die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 belegen. Gleichzeitig sollten die Mitgliedstaaten weiterhin amtliche Kontrollen durchführen, um sicherzustellen, dass das derzeitige Konformitätsniveau aufrechterhalten wird.
Instant-Nudelprodukte mit Gewürzen/Würzpulver oder Soße aus Vietnam werden unter Punkt 1, Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 gestrichen und in Anhang I der Verordnung überführt, wobei die Kontrollhäufigkeit auf 20 % der in die EU eingeführten Instant-Nudelsendungen festgelegt ist.
Drei Produkte unterliegen weiterhin amtlichen Kontrollen: Paprika, Okra und Drachenfrucht. Konkret ist die Inspektionshäufigkeit für Paprika auf 50 % festgelegt. Die Inspektionshäufigkeit für Okra ist auf 50 % festgelegt. Drachenfrucht beträgt 20 %.
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