Gemäß der Anweisung Nr. 11/HD-BCA-V03 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit vom 27. Februar 2025 dürfen Ermittler der Polizei auf Gemeindeebene in einigen Fällen Strafsachen im Rahmen der Ermittlungsbefugnis des Büros der Ermittlungsagentur der Provinzpolizei untersuchen.
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat am 27. Februar 2025 die Anweisung Nr. 11/HD-BCA-V03 zur Anordnung von Ermittlern und Ermittlungsbeamten bei der Polizei auf Gemeindeebene erlassen. Entgegennahme, Klassifizierung und Bearbeitung von Anzeigen und Strafanzeigen durch die Gemeindepolizei.
Artikel 1 legt die Anordnung der Ermittler bei der Polizei auf Gemeindeebene wie folgt fest: Ernennung der Position (oder Anordnung) eines Ermittlers der Ermittlungspolizeiagentur der Provinz- oder zentral geführten Stadtpolizei (zusammenfassend als Polizei auf Provinzebene bezeichnet) für Polizeichefs auf Gemeindeebene.
Falls der Polizeichef auf Gemeindeebene die Kriterien für die Ernennung eines Ermittlers nicht erfüllt, wird der stellvertretende Polizeichef auf Gemeindeebene, der für die Kriminalprävention und -bekämpfung zuständig ist, zum Ermittler ernannt. Zur Ernennung (oder Zuweisung) der Position eines Ermittlers der Polizeiermittlungsbehörde der Provinz für den Polizeichef auf Gemeindeebene und den stellvertretenden Polizeichef auf Gemeindeebene, der für die Kriminalprävention und -bekämpfung zuständig ist.
Zusätzlich zum Polizeichef auf Gemeindeebene kann der stellvertretende Polizeichef auf Gemeindeebene Beamte des Polizeiteams für Verbrechensverhütung und -kontrolle oder Beamte, die direkt mit der Überprüfung und Verifizierung vorläufiger Anzeigen und Berichte über Verbrechen sowie mit der Verhütung und Bekämpfung von Verbrechen bei der Polizei auf Gemeindeebene beauftragt sind, zum Ermittler der Polizeiermittlungsagentur auf Provinzebene ernennen (oder einen solchen Ermittler beauftragen).
Mit der Besetzung der Stelle eines Ermittlers bei der Gemeindepolizei werden keine Beamten zu Ermittlern ernannt, die nicht über die erforderliche Ermittlungsbefugnis verfügen.
Artikel 2 der Anweisung Nr. 11/HD-BCA-V03 legt fest, dass die Ernennung (oder Anordnung) eines Ermittlungsbeamten der Polizeiermittlungsagentur auf Provinzebene an Beamte des Polizeiteams für Verbrechensverhütung und -kontrolle oder an Beamte erfolgt, die direkt mit der Überprüfung und Verifizierung von Erstanzeigen und Berichten über Straftaten sowie mit der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten bei der Polizei auf Gemeindeebene beauftragt sind und die Qualifikationen und die Befugnis besitzen, einen Ermittlungsbeamten zu ernennen.
Aufgaben und Befugnisse der Ermittler bei der Zuweisung zur Gemeindepolizei
Artikel 4 der Richtlinien legt fest, dass die Entgegennahme und Erledigung von Denunziationen und Anzeigen von Straftaten in die Zuständigkeit der Landespolizeidirektion fällt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die denunzierte Person verfügt über einen eindeutigen Wohnsitz und Hintergrund; In Bezug auf weniger schwere Verbrechen oder schwere Verbrechen; Die Fakten sind einfach, die Beweise sind klar; Findet im Gebiet unter der Verwaltung der Gemeindepolizei statt.
Gleichzeitig sind Ermittler der Gemeindepolizei mit der Bearbeitung von Strafsachen beauftragt, die in die Ermittlungskompetenz des Büros der Provinzpolizeibehörde fallen, und zwar in folgenden Fällen: Strafsachen werden aufgrund von Anzeigen und Berichten über Straftaten eingeleitet, mit deren Bearbeitung und Aufklärung die Ermittler der Gemeindepolizei beauftragt sind.
Ein Strafverfahren muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Täter ist eindeutig; Das Verbrechen ist einfach, die Beweise sind eindeutig; Bei der begangenen Straftat handelt es sich um eine weniger schwere oder schwere Straftat. Der Täter hat einen eindeutigen Wohnsitz und Hintergrund; Findet im Gebiet unter der Verwaltung der Gemeindepolizei statt.
Gemäß den Richtlinien wird jede Polizeistation auf Gemeindeebene über mindestens einen Ermittler verfügen.
Gemäß den Bestimmungen des Artikels 3 sind Ermittler und Ermittlungsbeamte der Polizeiermittlungsagentur auf Provinzebene, die der Polizei auf Gemeindeebene zugeordnet sind, Teilzeitkräfte und Teil des Polizeipersonals auf Gemeindeebene.
Um die Vorschriften und Richtlinien für die Ernennung (oder Einteilung) von Ermittlern und Ermittlungsbeamten bei der Polizei auf Gemeindeebene sicherzustellen, behalten diese weiterhin andere Titel, Dienstgrade und Stellenbezeichnungen gemäß den Bestimmungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit bei (wie etwa: Detektiv, Polizeibeamter usw.) und genießen die Vorschriften und Richtlinien für die höchsten Titel, Dienstgrade und Stellenbezeichnungen.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/dieu-tra-vien-o-cong-an-cap-xa-duoc-thu-ly-dieu-tra-vu-an-hinh-su-2381687.html
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