Das Verkehrsministerium hat gerade den Entwurf des Straßenverkehrsgesetzes verschickt, um die Meinungen von Ministerien, Kommunen und relevanten Behörden einzuholen.
Im Vergleich zum Straßenverkehrsgesetz von 2008 enthält der Gesetzesentwurf zahlreiche Neuerungen, darunter Regelungen zur vorübergehenden Nutzung von Unterführungen zur Beobachtung und Abstellung von Fahrzeugen, zur Lösung des statischen Verkehrsbedarfs großer Städte und zur Verbesserung der Effizienz bei der Nutzung der Straßenverkehrsinfrastruktur (Artikel 40).
Der Entwurf sieht demnach eine vorübergehende Nutzung der Unterführung zur Unterbringung und Betreuung von Straßenfahrzeugen vor, mit Ausnahme von Fahrzeugen, die Kraftstoffe, brennbare oder explosive Stoffe, ätzende Chemikalien oder andere gefährliche Stoffe transportieren, sowie von Fahrzeugen, deren Nutzungsdauer abgelaufen ist.
Parkplatz unter der Vinh-Tuy-Brücke. (Foto: VOV).
Die Nutzung der Unterführung als temporärer Parkplatz ist nur zulässig, wenn die Brücke den Anforderungen und technischen Bedingungen zur Gewährleistung der Sicherheit entspricht und ihre Betriebsdauer nicht überschritten ist. Insbesondere darf die Überführung nicht Gegenstand von Reparaturen, Inspektionen oder Bauüberwachung sein, nicht Teil einer Hauptstraße sein und den Vorschriften entsprechen.
Bei einer vorübergehenden und zeitlich begrenzten Nutzung der Unterführung als Abstellplatz für Straßenfahrzeuge sind folgende Regelungen zu beachten: Die Straßen- und Verkehrssicherheit ist zu gewährleisten; Es gibt ein Verkehrsorganisationskonzept, das den Parkplatz mit den Straßen in der Umgebung verbindet. Von der zuständigen Behörde für Brandschutz- und Brandbekämpfungsmaßnahmen genehmigt; Beachten Sie die Umweltschutzbestimmungen.
Der höchste Punkt des unter der Brücke platzierten Fahrzeugs muss mindestens 1,5 m vom niedrigsten Punkt des Brückenträgers entfernt sein. Der Abstellbereich für Straßenfahrzeuge muss einen Abstand von den Brückenwiderlagern und -pfeilern aufweisen, der für die Durchführung von Wartungsarbeiten am Bauwerk ausreicht, jedoch mindestens 1,5 m beträgt. Der Abstellbereich für Straßenfahrzeuge muss mit Ausnahme der Ein- und Ausfahrtsbereiche für Fahrzeuge eingezäunt sein.
Der Entwurf besagt außerdem eindeutig, dass Einheiten, die die Unterführung vorübergehend zur Unterbringung und Betreuung von Straßenfahrzeugen nutzen müssen, bei der Erfüllung der oben genannten Vorschriften einen schriftlichen Antrag zur Überprüfung und Genehmigung bei der für die Verwaltung des Straßeninfrastrukturvermögens zuständigen Agentur einreichen müssen.
Die für die Verwaltung der Straßenverkehrsinfrastruktur zuständige Behörde ist dafür verantwortlich, vor der Genehmigung der vorübergehenden Nutzung der Unterführung zur Beobachtung und Aufbewahrung von Straßenfahrzeugen Rücksprache mit der Polizeibehörde zu halten.
Die Einheit, die den Bereich unter der Brücke vorübergehend zum Abstellen von Fahrzeugen nutzt, muss den Bereich unter der Brücke auf Aufforderung der Straßenverwaltungsbehörde, der zuständigen staatlichen Behörde, des Eigentümers oder der Organisation oder Einzelperson, die mit der Verwaltung und Nutzung der Straßenarbeiten beauftragt ist, verlassen, ohne eine Entschädigung zu verlangen.
„Die vorübergehende Nutzung von Brückenunterführungen zur gebührenpflichtigen Abstellung von Straßenfahrzeugen muss gemäß den geltenden Gesetzen erfolgen. Die Regierung legt die Verfahren für die Genehmigung der vorübergehenden Nutzung von Brückenunterführungen zur Abstellung von Straßenfahrzeugen fest“, heißt es im Entwurf.
In diesem Zusammenhang hatte das Volkskomitee von Hanoi dem Verkehrsministerium zuvor vorgeschlagen, eine Reihe von Artikeln des Rundschreibens Nr. 35 anzupassen, um der Stadt zu ermöglichen, das Parken von Fahrzeugen unter Brücken in diesem Gebiet bis Ende 2023 weiterhin zu organisieren.
Nach Angaben des Verkehrsministeriums von Hanoi werden auf den vier Parkplätzen unter den Brücken Vinh Tuy, Nga Tu Vong, Chuong Duong und Mai Dich täglich Zehntausende Fahrzeuge abgefertigt.
Als Reaktion auf den Vorschlag des Volkskomitees von Hanoi erklärte das Verkehrsministerium jedoch, dass die Straßenverkehrsordnung vorschreibe, dass es Autofahrern nicht gestattet sei, auf Brücken oder unter Überführungen anzuhalten oder zu parken.
Auch in der Verordnung 11 zum Schutz der Straßenverkehrsinfrastruktur heißt es eindeutig: „Für Straßen reserviertes Land darf nicht für Wohnzwecke oder für Dienstleistungsunternehmen genutzt werden.“
Daher ist das Verkehrsministerium der Ansicht, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, weiterhin die Nutzung von Unterführungen als Parkplätze zu erlauben und einige Artikel des Rundschreibens 35 zu ändern, wie es das Volkskomitee von Hanoi vorgeschlagen hat.
(Quelle: Vietnamnet)
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