Personen mit hohem Einkommen müssen gemäß den staatlichen Vorschriften Steuern zahlen. Es gibt jedoch einige Einkommensarten, die nicht steuerpflichtig sind.
Gemäß dem Einkommensteuergesetz 2007 sind folgende Einkünfte von der Einkommensteuer befreit:
1. Für Nachtarbeit und Überstunden wird ein höherer Lohn gezahlt als für Tagarbeit oder Arbeit innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeit.
2. Einkünfte aus Gehältern und Löhnen vietnamesischer Besatzungsmitglieder, die für ausländische Reedereien oder international tätige vietnamesische Reedereien arbeiten.
3. Einkünfte aus Immobilienübertragungen zwischen Ehemann und Ehefrau; leiblicher Vater, leibliche Mutter und leibliches Kind; Adoptivvater, Adoptivmutter und Adoptivkind; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegertochter; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegersohn; Großvater väterlicherseits, Großmutter väterlicherseits und Enkel; Großvater mütterlicherseits, Großmutter mütterlicherseits und Enkelin; Geschwister.
4. Einkünfte aus der Übertragung von Wohnhäusern, Landnutzungsrechten und mit Wohngrundstücken verbundenen Vermögenswerten von Privatpersonen, wenn diese nur über ein Wohnhaus oder Grundstück verfügen.
5. Einkünfte aus dem Wert der Landnutzungsrechte von Einzelpersonen, denen der Staat Land zuteilt.
6. Einkünfte aus Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien zwischen Ehemann und Ehefrau; leiblicher Vater, leibliche Mutter und leibliches Kind; Adoptivvater, Adoptivmutter und Adoptivkind; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegertochter; Schwiegervater, Schwiegermutter und Schwiegersohn; Großvater väterlicherseits, Großmutter väterlicherseits und Enkel; Großvater mütterlicherseits, Großmutter mütterlicherseits und Enkelin; Geschwister.
7. Einkommen von Haushalten und Einzelpersonen, die direkt in der landwirtschaftlichen Produktion, Forstwirtschaft, Salzgewinnung, Aquakultur und Fischerei tätig sind und die nicht zu anderen Produkten verarbeitet wurden oder lediglich einer konventionellen Vorverarbeitung unterzogen wurden.
8. Einkünfte aus der Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen von Haushalten und Einzelpersonen, die vom Staat für die Produktion bereitgestellt wurden.
9. Erträge aus Zinsen auf Einlagen bei Kreditinstituten, Zinsen aus Lebensversicherungsverträgen.
10. Einkünfte aus Überweisungen.
11. Von der Sozialversicherung gezahlte Rente.
12. Einkünfte aus Stipendien, darunter:
+ Stipendien aus dem Staatshaushalt;
+ Stipendien, die von in- und ausländischen Organisationen im Rahmen des Stipendienförderungsprogramms der Organisation erhalten wurden.
13. Einkünfte aus Entschädigungen aus Lebens- und Nichtlebensversicherungsverträgen, Entschädigungen bei Arbeitsunfällen, staatlichen Entschädigungen und anderen gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen.
14. Einkünfte aus gemeinnützigen Fonds, deren Gründung von den zuständigen staatlichen Stellen genehmigt oder anerkannt wurde und die gemeinnützigen und humanitären Zwecken dienen und nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.
15. Einnahmen aus ausländischer Hilfe für wohltätige und humanitäre Zwecke in Form staatlicher und nichtstaatlicher Hilfe, die von den zuständigen staatlichen Stellen genehmigt wurde.
16. Einkünfte von Schiffseignern, Schiffsnutzungsberechtigten und auf Schiffen tätigen Personen aus der Erbringung von Waren und Dienstleistungen, die unmittelbar der Offshore-Fischerei und der Ausbeutung von Meeresressourcen dienen.
Steuerzahler, die aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden, Unfällen oder schweren Krankheiten in Schwierigkeiten geraten und dadurch ihre Fähigkeit zur Zahlung von Steuern beeinträchtigen, können eine Steuerermäßigung in Höhe des Schadens in Betracht ziehen, die jedoch den zu zahlenden Steuerbetrag nicht übersteigt.
(Artikel 4, Artikel 5 des Einkommensteuergesetzes 2007 (geändert und ergänzt im Jahr 2014)
So ermitteln Sie das Einkommen aus der EinkommensteuerUm den vollen Betrag der Einkommensteuer zu zahlen, ist es notwendig, das zu versteuernde Einkommen und die für die Art des Einkommens, für das Sie Steuern zahlen müssen, geltende Einkommensteuerberechnungsformel korrekt zu ermitteln.
Steuerpflichtige und Einkommensteuerzahler ermitteln ihr zu versteuerndes Einkommen nach folgendem Verfahren:
Schritt 1: Bestimmen Sie den Zeitraum für die Einreichung Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung.
Schritt 2: Ermitteln Sie das Einkommen, das der persönlichen Einkommensteuer unterliegt.
Schritt 3: Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen, das bei der Zahlung der persönlichen Einkommensteuer befreit oder reduziert wird.
Schritt 4: Bestimmen Sie das zu versteuernde Einkommen nach der Formel
Zu versteuerndes Einkommen aus persönlichem Einkommen = Zu versteuerndes Einkommen aus persönlichem Einkommen – Befreiungen und Ermäßigungen des zu versteuernden Einkommens.
Laut Law & Readers
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