Telegramm an: Minister, Leiter von Behörden auf Ministerebene, Leiter von Regierungsbehörden; Vorsitzender des Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte.
In der Depesche heißt es klar und deutlich: Gemäß Beschluss Nr. 48-KL/TW vom 30. Januar 2023 des Politbüros über die weitere Reorganisation der Verwaltungseinheiten (Us) auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023 - 2030 erließ der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Resolution Nr. 35/2023/UBTVQH15 vom 12. Juli 2023 über die Reorganisation der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023 - 2030, die Regierung erließ die Resolution Nr. 117/NQ-CP vom 30. Juli 2023 über den Plan zur Reorganisation der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023 - 2025, der Premierminister erließ die offiziellen Depeschen Nr. 557/CD-TTg vom 18. Juni 2023, Nr. 616/CD-TTg vom Juli 4. 2023. 2023, Nr. 771/CD-TTg vom 29. August 2023. Die zuständigen Zentralministerien und Zweigstellen haben 13 Dokumente zur Umsetzung herausgegeben, einige Kommunen haben Richtlinien der Parteikomitees und Pläne der Volkskomitees der Provinzen herausgegeben, Lenkungsausschüsse zur Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene in den Kommunen eingerichtet und den Masterplan für die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 an das Innenministerium geschickt.
Gemäß den Bestimmungen der oben genannten Resolution Nr. 117/NQ-CP muss das Volkskomitee der Provinz bis spätestens 31. Oktober 2023 dem Innenministerium den Gesamtplan für die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 der jeweiligen Ortschaft zusenden. Bislang sind jedoch 50 Provinzen und Städte noch dabei, den Plan zu entwickeln und fertigzustellen, sodass die allgemeinen Fortschrittsanforderungen nicht gewährleistet sind.
Um Fortschritt, Qualität und Effizienz bei der Ausgestaltung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene im Zeitraum 2023–2025 sicherzustellen, fordert der Premierminister:
1. Die Minister, die Leiter der Behörden auf Ministerebene, die Leiter der Regierungsbehörden und die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte müssen die Parteivorschriften und -gesetze gründlich verstehen und strikt umsetzen, um bei der Umsetzung der Struktur der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2030 und vor allem für den Zeitraum 2023–2025 drastische, zeitnahe, proaktive und flexible Lösungen zu finden; Stellen Sie die ordnungsgemäße Umsetzung des Plans und der Roadmap sicher.
2. Innenministerium
Legen Sie dem Premierminister vor dem 25. Oktober 2023 die Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2030 vor.
Beschluss zur Einrichtung einer ständigen zentralen sektorübergreifenden Arbeitsgruppe beim Innenministerium, darunter Vertreter der entsprechenden Ministerien und Zentralbehörden: Regierungsbüro, Ministerium für Nationale Verteidigung, Ministerium für Öffentliche Sicherheit, Innenministerium, Justizministerium, Finanzministerium, Ministerium für Planung und Investitionen, Bauministerium, Ministerium für Natürliche Ressourcen und Umwelt, Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales, Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus sowie das Ethnische Komitee, um umgehend über die Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene im Zeitraum 2023–2025 zu beraten und Stellungnahmen zum Gesamtplan jedes Ortes abzugeben.
Führen Sie den Vorsitz und koordinieren Sie die Arbeiten mit den zuständigen Ministerien und zentralen Behörden, um umgehend Stellungnahmen zum Masterplan der Region für die Anordnung von Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 abzugeben. Organisieren Sie die Bewertung der Projektunterlagen zur Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 und entwickeln Sie die Projektunterlagen der Regierung, um sie dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen.
3. Die zuständigen Ministerien und zentralen Behörden arbeiten eng mit dem Innenministerium zusammen, um zeitnah Kommentare zum lokalen Masterplan für die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 abzugeben (5 Arbeitstage ab dem Datum des Eingangs des Masterplans für jeden Ort, der vom Innenministerium zur Stellungnahme übermittelt wurde). Nehmen Sie an der Beurteilung von Projektdokumenten zur Einrichtung von Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 teil.
4. Vorsitzender des Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte
Gemäß der Resolution und Schlussfolgerung des Politbüros, der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung, der Regierung und den Anweisungen der zentralen Ministerien und Zweigstellen ist es dringend erforderlich, den Masterplan für die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 für jeden Ort fertigzustellen und ihn bis spätestens 31. Oktober 2023 an das Innenministerium zu senden.
Führen Sie eine regelmäßige, enge Abstimmung mit dem Innenministerium, den Zentralministerien und den Zweigstellen durch, um den Masterplan umgehend aufzunehmen und fertigzustellen. Dieser dient als Grundlage für die Vorbereitung der Unterlagen für das Projekt zur Einrichtung von Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 des Ortes und stellt sicher, dass die Fortschritte und Fristen den Vorschriften entsprechen.
5. Das Regierungsbüro überwacht die Umsetzung dieser offiziellen Depesche und fordert Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Kommunen dazu auf, dem Premierminister etwaige Probleme und Schwierigkeiten im Umsetzungsprozess umgehend zu melden, damit diese beseitigt, gelöst und bearbeitet werden können.
NT
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