Am 18. Februar stimmte die Nationalversammlung mit Zustimmung von 96,86 % der anwesenden Delegierten für die Verabschiedung des Gesetzes zur Regierungsorganisation (geändert).
Bezüglich der Organisationsstruktur und der Mitglieder der Regierung ist im Gesetz Folgendes festgelegt: Die Regierung besteht aus dem Premierminister, den stellvertretenden Premierministern, den Ministern und den Leitern der Behörden auf Ministerebene. Die Anzahl der Regierungsmitglieder wird vom Premierminister festgelegt und der Nationalversammlung zur Entscheidung vorgelegt. Die Organisationsstruktur der Regierung umfasst Ministerien und Behörden auf Ministerebene. Über die Einrichtung und Abschaffung von Ministerien und Behörden auf Ministerebene entscheidet die Regierung, und die Entscheidungen werden der Nationalversammlung vorgelegt. Die Amtszeit der Regierung folgt der Amtszeit der Nationalversammlung. Nach Ablauf der Amtszeit der Nationalversammlung führt die Regierung ihre Aufgaben weiter, bis die neue Nationalversammlung eine Regierung bildet.
Die Grundsätze der Organisation und Funktionsweise der Regierung sind gesetzlich festgelegt und organisieren einen sektorübergreifenden, bereichsübergreifenden, rationalisierten, effizienten, wirksamen und effizienten Verwaltungsapparat. Stellen Sie sicher, dass der Grundsatz gilt, dass sich nachgeordnete Dienststellen der Führung und Leitung unterordnen und deren Entscheidungen strikt befolgen. Definieren Sie klar die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der Regierung, dem Premierminister und den Ministern, den Leitern der Behörden auf Ministerebene sowie die Funktionen und den Umfang der Verwaltung zwischen Ministerien und Behörden auf Ministerebene. Stellen Sie das Prinzip der kollektiven Führung und der individuellen Verantwortung sicher und fördern Sie die persönliche Verantwortung des Leiters.
Darüber hinaus sichern Dezentralisierung und sinnvolle Delegation zwischen Regierung und Kommunen die einheitlichen Verwaltungsrechte der Regierung und fördern die Initiative, Kreativität und Eigenverantwortung der Kommunen. Bei der Dezentralisierung und Machtdelegation müssen klare Themen, Inhalte, Aufgabenbereiche, Befugnisse, Öffentlichkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Aufsicht, Inspektion, Prüfung und Kontrolle der Macht entsprechend den Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze gewährleistet sein.
Das Gesetz legt außerdem fest: Dezentralisierung bedeutet, dass die Nationalversammlung die Aufgaben und Befugnisse von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen in Gesetzen und Beschlüssen regelt und dabei die Einhaltung der in diesem Gesetz, dem Gesetz über die Organisation der Nationalversammlung, dem Gesetz über die Organisation der Kommunalverwaltung und anderen relevanten Gesetzen festgelegten Grundsätze der Dezentralisierung der Autorität gewährleistet. Die Festlegung der Aufgaben und Befugnisse der Regierung und des Premierministers sowie die Aufteilung der Aufgaben und Befugnisse zwischen den zentralen staatlichen Verwaltungsbehörden und den lokalen Behörden müssen mit den in diesem Gesetz festgelegten Grundsätzen der Aufteilung der Befugnisse, Aufgaben und Befugnisse der Regierung, des Premierministers, der Minister und der Leiter der Behörden auf Ministerebene sowie mit den Bedingungen, Merkmalen, Ressourcen und Kapazitäten der lokalen Behörden im Einklang stehen. Sicherstellung der Eigeninitiative und Autonomie der lokalen Behörden bei der Entscheidungsfindung, der Organisation der Umsetzung und der Eigenverantwortung für dezentrale Aufgaben und Befugnisse.
Darüber hinaus obliegt den zentralen staatlichen Stellen die Leitung, Koordinierung und Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden bei dezentralen Aufgaben und Befugnissen. Die lokalen Behörden koordinieren proaktiv regionale und interregionale Verknüpfungen der sozioökonomischen Entwicklung innerhalb ihres dezentralen Wirkungsbereichs.
In Bezug auf die Dezentralisierung legt das Gesetz Folgendes fest: Dezentralisierung liegt im System staatlicher Behörden vor, wenn eine Behörde oder zuständige Person eine andere Behörde, Organisation oder Einzelperson damit beauftragt, eine oder mehrere ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übertragene Aufgaben und Befugnisse kontinuierlich und regelmäßig auszuführen, und zwar unter Bedingungen, die die Ausführung dieser Aufgaben und Befugnisse gemäß dem Grundsatz gewährleisten, dass die dezentralisierte Behörde, Organisation oder Einzelperson die volle Verantwortung für die Ergebnisse der Ausführung der dezentralisierten Aufgaben und Befugnisse trägt. Die Dezentralisierung muss in den Rechtsdokumenten der Agentur oder der Person mit Dezentralisierungsbefugnis festgelegt werden.
Die Regierung und der Premierminister dezentralisieren die Arbeit an Minister und Leiter von Behörden auf Ministerebene als Leiter von Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Leiter von Regierungsbehörden, Volksräten, Volkskomitees und Vorsitzenden von Volkskomitees, außer in Fällen, in denen das Gesetz eine Dezentralisierung nicht zulässt.
Minister und Leiter von Behörden auf Ministerebene delegieren ihre Befugnisse an den Volksrat, das Volkskomitee, den Vorsitzenden des Volkskomitees sowie an Organisationen und Einheiten des Ministeriums oder der Behörde auf Ministerebene, außer in Fällen, in denen das Gesetz eine Delegation nicht erlaubt.
Darüber hinaus ist im Gesetz hinsichtlich der Autorisierung Folgendes festgelegt: Eine Autorisierung im System staatlicher Behörden ist die Handlung einer Behörde, Organisation oder befugten Person, eine andere Behörde, Organisation oder Einzelperson damit zu beauftragen, innerhalb eines festgelegten Zeitraums eine oder mehrere Aufgaben und Befugnisse auszuführen, die ihnen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übertragen wurden, und zwar nach dem Grundsatz, dass die ermächtigende Behörde, Organisation oder Person für die Ergebnisse der Ausführung der übertragenen Aufgaben und Befugnisse verantwortlich ist. Die Genehmigung muss von der Behörde, Organisation oder Person, die die Genehmigung erteilt, schriftlich erteilt werden.
Der Premierminister ist befugt, Befugnisse an Minister, Leiter von Behörden auf Ministerebene, Leiter von Regierungsbehörden, Volkskomitees von Provinzen und zentral verwalteten Städten (im Folgenden als Provinzebene bezeichnet) sowie Vorsitzende von Provinzvolkskomitees zu delegieren. Minister und Leiter von Behörden auf Ministerebene sind befugt, Befugnisse an Volkskomitees und Vorsitzende von Volkskomitees auf Provinzebene zu delegieren, außer in Fällen, in denen das Gesetz eine Dezentralisierung oder Delegation nicht zulässt.
Die Ermächtigung muss folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Ermächtigung muss mit der Leistungsfähigkeit, Aufgabenerfüllungsfähigkeit und den Befugnissen der ermächtigten Stelle oder Person vereinbar sein. Die ermächtigte Person ist für die Überwachung, Leitung und Kontrolle der Umsetzung der übertragenen Aufgaben und Befugnisse verantwortlich; vor dem Gesetz für die Rechtmäßigkeit der Genehmigung verantwortlich sein; ist für die Ergebnisse der Erfüllung der von ihm/ihr delegierten Aufgaben und Befugnisse verantwortlich, außer in Fällen, in denen die ermächtigte Stelle oder Person ihre Aufgaben nicht in Übereinstimmung mit Inhalt, Umfang und Frist der in Absatz 5 dieses Artikels festgelegten Ermächtigung erfüllt. Falls die Ermächtigung eine Änderung der Reihenfolge, der Verfahren und der Befugnisse zur Durchführung der ermächtigten Aufgaben und Befugnisse erforderlich macht, erfolgt dies gemäß den Bestimmungen in Absatz 6, Artikel 8 dieses Gesetzes.
Unmittelbar nachdem die Nationalversammlung das Gesetz zur Regierungsorganisation (geändert) verabschiedet hatte, hielt die Nationalversammlung eine separate Sitzung ab. Diskussion in der Delegation über: Resolutionsentwurf der Nationalversammlung zur Organisation der Agenturen der Nationalversammlung; Entschließungsentwurf der Nationalversammlung zur Anzahl der Mitglieder des Ständigen Ausschusses der 15. Nationalversammlung (geändert); Inhalte rund um die Personalarbeit.
[Anzeige_2]
Quelle: https://daidoanket.vn/co-cau-so-luong-thanh-vien-chinh-phu-do-thu-tuong-chinh-phu-trinh-quoc-hoi-quyet-dinh-10300061.html
Kommentar (0)