Am 18. Februar stimmte die Nationalversammlung mit Zustimmung von 96,86 % der anwesenden Delegierten für die Verabschiedung des Gesetzes zur Regierungsorganisation (geändert).
Bezüglich der Organisationsstruktur und der Mitglieder der Regierung legt das Gesetz Folgendes fest: Die Regierung besteht aus dem Premierminister , den stellvertretenden Premierministern, den Ministern und den Leitern der Behörden auf Ministerebene. Struktur und Anzahl der Regierungsmitglieder werden vom Premierminister nach Vorlage an die Nationalversammlung beschlossen. Die Organisationsstruktur der Regierung besteht aus Ministerien und Behörden auf Ministerebene. Über die Einrichtung und Abschaffung von Ministerien und Behörden auf Ministerebene wird von der Regierung nach Vorlage an die Nationalversammlung entschieden. Die Amtszeit der Regierung richtet sich nach der Amtszeit der Nationalversammlung. Nach Ablauf der Amtszeit der Nationalversammlung führt die Regierung ihre Aufgaben fort, bis die neue Nationalversammlung eine Regierung bildet.
Das Gesetz schreibt die Organisations- und Arbeitsweise der Regierung so vor, dass der Verwaltungsapparat sektor- und bereichsübergreifend, rationalisiert, effizient und wirksam organisiert ist. Dabei ist sicherzustellen, dass sich die Behörden auf niedrigerer Ebene der Führung und Leitung unterwerfen und deren Entscheidungen strikt befolgen. Die Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten zwischen der Regierung, dem Premierminister und den Ministern sowie den Leitern der Behörden auf Ministerebene sowie die Funktionen und der Umfang der Verwaltung zwischen den Ministerien und den Behörden auf Ministerebene sind klar definiert. Dabei sind die Grundsätze der kollektiven Führung und der individuellen Verantwortung zu gewährleisten und die persönliche Verantwortung der Leiter zu fördern.
Darüber hinaus muss die Dezentralisierung und Delegation von Befugnissen zwischen der Regierung und den lokalen Behörden sinnvoll sein, um eine einheitliche Verwaltung durch die Regierung sicherzustellen und die Initiative, Kreativität und Eigenverantwortung der lokalen Behörden zu fördern. Die Dezentralisierung und Delegation von Befugnissen muss klare Themen, Inhalte, Aufgabenbereiche, Befugnisse, Öffentlichkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht, Aufsicht, Inspektion, Prüfung und Kontrolle der Macht gemäß den Bestimmungen der Verfassung und der Gesetze gewährleisten.
Das Gesetz legt außerdem fest: Dezentralisierung bedeutet, dass die Nationalversammlung die Aufgaben und Befugnisse von Behörden, Organisationen und Einzelpersonen in Gesetzen und Beschlüssen regelt und dabei die Einhaltung der in diesem Gesetz, dem Gesetz über die Organisation der Nationalversammlung, dem Gesetz über die Organisation der Kommunalverwaltungen und anderen einschlägigen Gesetzen festgelegten Grundsätze zur Kompetenzabgrenzung gewährleistet. Die Festlegung der Aufgaben und Befugnisse der Regierung und des Premierministers sowie die Aufteilung der Aufgaben und Befugnisse zwischen den zentralen staatlichen Verwaltungsbehörden und den Kommunalverwaltungen müssen mit den in diesem Gesetz festgelegten Grundsätzen zur Kompetenzabgrenzung, den Aufgaben und Befugnissen der Regierung, des Premierministers, der Minister und der Leiter der Behörden auf Ministerebene sowie mit den Bedingungen, Merkmalen, Ressourcen und Kapazitäten der Kommunen im Einklang stehen; die Initiative und Autonomie der Kommunalverwaltungen bei der Entscheidungsfindung, der Organisation der Umsetzung und der Übernahme der Verantwortung für die übertragenen Aufgaben und Befugnisse muss gewährleistet sein.
Darüber hinaus sind die zentralen Regierungsbehörden für die Leitung, Koordinierung und Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer dezentralen Aufgaben und Befugnisse verantwortlich. Die lokalen Behörden koordinieren proaktiv regionale und interregionale Verknüpfungen der sozioökonomischen Entwicklung innerhalb ihres dezentralen Wirkungsbereichs.
In Bezug auf die Dezentralisierung legt das Gesetz Folgendes fest: Dezentralisierung im System staatlicher Behörden liegt vor, wenn eine Behörde oder ermächtigte Person eine andere Behörde, Organisation oder Einzelperson mit der kontinuierlichen und regelmäßigen Durchführung einer oder mehrerer ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen übertragener Aufgaben und Befugnisse beauftragt. Dabei müssen die Bedingungen für die Durchführung dieser Aufgaben und Befugnisse erfüllt sein, wobei die dezentralisierte Behörde, Organisation oder Einzelperson die volle Verantwortung für die Ergebnisse der Durchführung der dezentralisierten Aufgaben und Befugnisse trägt. Die Dezentralisierung muss in den Rechtsdokumenten der zur Dezentralisierung ermächtigten Behörde oder Person festgelegt werden.
Die Regierung und der Premierminister dezentralisieren die Arbeit an Minister und Leiter von Behörden auf Ministerebene als Leiter von Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Leiter von Regierungsbehörden, Volksräten, Volkskomitees und Vorsitzenden von Volkskomitees, außer in Fällen, in denen das Gesetz eine Dezentralisierung nicht zulässt.
Minister und Leiter von Behörden auf Ministerebene delegieren ihre Befugnisse an den Volksrat, das Volkskomitee, den Vorsitzenden des Volkskomitees sowie an Organisationen und Einheiten des Ministeriums oder der Behörde auf Ministerebene, außer in Fällen, in denen das Gesetz eine Delegation nicht erlaubt.
Darüber hinaus legt das Gesetz in Bezug auf die Ermächtigung Folgendes fest: Eine Ermächtigung im System staatlicher Behörden ist die Ermächtigung einer Behörde, Organisation oder ermächtigten Person, die eine andere Behörde, Organisation oder Einzelperson beauftragt, innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine oder mehrere Aufgaben und Befugnisse auszuführen, die ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugewiesen wurden, und zwar nach dem Grundsatz, dass die Behörde, Organisation oder ermächtigte Person für die Ergebnisse der Ausführung der zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse verantwortlich ist. Die Ermächtigung muss in einem Dokument der Behörde, Organisation oder ermächtigten Person zum Ausdruck kommen.
Der Premierminister ist befugt, Befugnisse an Minister, Leiter von Behörden auf Ministerebene, Leiter von Regierungsbehörden, Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte (im Folgenden als Provinzebene bezeichnet) und Vorsitzende der Volkskomitees der Provinzen zu delegieren; Minister und Leiter von Behörden auf Ministerebene sind befugt, Volkskomitees der Provinzen und Vorsitzende der Volkskomitees der Provinzen zu ernennen, außer in Fällen, in denen das Gesetz eine Dezentralisierung oder Delegation nicht zulässt.
Die Ermächtigung muss die folgenden Bedingungen erfüllen: Die Ermächtigung muss mit der Kapazität und Fähigkeit der ermächtigten Stelle oder Person zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Befugnisse vereinbar sein. Der Ermächtigende ist für die Überwachung, Anleitung und Kontrolle der Erfüllung der übertragenen Aufgaben und Befugnisse verantwortlich; er ist gesetzlich für die Rechtmäßigkeit der Ermächtigung verantwortlich; er ist für die Ergebnisse der Erfüllung der übertragenen Aufgaben und Befugnisse verantwortlich, außer in Fällen, in denen die ermächtigte Stelle oder Person ihre Aufgaben nicht gemäß Inhalt, Umfang und Frist gemäß Absatz 5 dieses Artikels erfüllt. Erfordert die Ermächtigung eine Änderung der Reihenfolge, der Verfahren und der Befugnisse zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben und Befugnisse, gelten die Bestimmungen von Artikel 8 Absatz 6 dieses Gesetzes.
Unmittelbar nachdem die Nationalversammlung das Gesetz zur Organisation der Regierung (geändert) verabschiedet hatte, hielt die Nationalversammlung eine separate Sitzung ab; in der Delegation wurden folgende Themen erörtert: Resolutionsentwurf der Nationalversammlung zur Organisation der Behörden der Nationalversammlung; Resolutionsentwurf der Nationalversammlung zur Anzahl der Mitglieder des Ständigen Ausschusses der 15. Nationalversammlung (geändert); Inhalte zur Personalarbeit.
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Quelle: https://daidoanket.vn/co-cau-so-luong-thanh-vien-chinh-phu-do-thu-tuong-chinh-phu-trinh-quoc-hoi-quyet-dinh-10300061.html
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