Die Mehrwertsteuer für Gewerbetreibende und Einzelunternehmen berechnet sich nach folgender Formel:
Zu zahlende Mehrwertsteuer = zu versteuernder Umsatz x Mehrwertsteuersatz
Die Einkommensteuer für Geschäftshaushalte und Privatpersonen wird nach folgender Formel berechnet:
Zu zahlende Einkommensteuer = zu versteuerndes Einkommen x Einkommensteuersatz
Darin:
- Steuerpflichtige Einnahmen: Einnahmen, die der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer unterliegen, sind für gewerbliche Haushalte und gewerbliche Privatpersonen die Einnahmen einschließlich Steuern (sofern steuerpflichtig) aller Verkäufe, Bearbeitungsgebühren, Provisionen und Gebühren für die Bereitstellung von Dienstleistungen, die während des Steuerzeitraums aus der Produktion und dem Handel mit Waren und Dienstleistungen entstehen. Einschließlich der folgenden:
+ Prämien, Verkaufsunterstützung, Aktionen, Handelsrabatte, Zahlungsrabatte, Bar- oder Sachleistungen.
+ Zuschüsse, Zuschläge, Sondergebühren und Zusatzentgelte werden gemäß den Bestimmungen gewährt.
+ Schadensersatz wegen Vertragsbruchs, sonstige Entschädigungen (nur im Einkommensteueraufkommen enthalten).
+ Sonstige Einnahmen, auf die gewerbliche Haushalte und gewerbliche Einzelpersonen Anspruch haben, unabhängig davon, ob sie Geld eingenommen haben oder nicht.
- Steuersatz berechnet auf den Umsatz:
+ Die auf den Umsatz berechneten Steuersätze umfassen die Mehrwertsteuersätze und die persönlichen Einkommensteuersätze, die im Einzelnen auf jedes Feld und jede Branche gemäß den Anweisungen in der folgenden Tabelle angewendet werden:
+ Falls ein Geschäftshaushalt oder eine Einzelperson in vielen Bereichen und Berufen geschäftlich tätig ist, muss der Geschäftshaushalt oder die Einzelperson die Steuer gemäß dem auf das für jeden Bereich und Beruf geltende Einkommen berechneten Steuersatz erklären und berechnen.
Können Privathaushalte und Einzelpersonen für ihre Geschäftstätigkeit die steuerpflichtigen Einnahmen für die einzelnen Bereiche oder Berufe nicht ermitteln oder ist die Ermittlung nicht mit der Geschäftsrealität vereinbar, ermittelt die Steuerbehörde die steuerpflichtigen Einnahmen für die einzelnen Bereiche oder Berufe gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes.
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