Nach Angaben des Ministeriums für Bildung und Ausbildung hat das Ministerium gerade das Rundschreiben 11/2023/TT-BGDDT (Rundschreiben 11) zur Abschaffung des Rundschreibens 23/2014/TT-BGDDT vom 18. Juli 2014 (Rundschreiben 23) zur Regelung einer hochwertigen Ausbildung auf Universitätsniveau herausgegeben.
Für Kurse, für die vor dem 1. Dezember 2023 (Datum des Inkrafttretens des Rundschreibens 11) eine Anmeldung erfolgt, wird die Ausbildung bis zum Ende des Kurses weiterhin gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 23 durchgeführt.
Das Ministerium hat die Vorschriften für hochwertige Studiengänge an Universitäten abgeschafft (Fotoquelle: National University).
Die Abschaffung des Rundschreibens Nr. 23/2014/TT-BGDDT ist notwendig und steht im Einklang mit den Bestimmungen des Hochschulgesetzes 2018. Im Einzelnen wie folgt:
In Absatz 6, Artikel 65 des Hochschulgesetzes von 2012 heißt es: „Der Minister für Bildung und Ausbildung legt Kriterien zur Bestimmung hochwertiger Ausbildungsprogramme fest und ist für die Verwaltung und Überwachung von Studiengebühren verantwortlich, die der Ausbildungsqualität angemessen sind.“
Allerdings existiert das Konzept hochwertiger Ausbildungsprogramme gemäß den Bestimmungen des Hochschulgesetzes 2018 nicht mehr. Die Entwicklung unterschiedlicher Arten von Ausbildungsprogrammen unterliegt der Autonomie der Hochschulen und muss die Einhaltung der Vorschriften zu den Standards von Ausbildungsprogrammen für höhere Bildungsstufen gewährleisten, die im Rundschreiben Nr. 17/2021/TT-BGDDT vom 22. Juni 2021 des Ministeriums für Bildung und Ausbildung festgelegt sind.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung ermutigt Hochschulen, Ausbildungsprogramme mit höheren Input- und Output-Standards aufzubauen und zu entwickeln, als sie vom Ministerium für Bildung und Ausbildung vorgeschrieben werden.
Hochschulen sind dafür verantwortlich, Informationen über die von ihnen angebotenen Ausbildungsprogramme öffentlich und transparent zugänglich zu machen, den Lernenden gegenüber die Qualität der Ergebnisse dieser Ausbildungsprogramme zu garantieren und gleichzeitig den Interessengruppen sowie der Gesellschaft als Ganzes Rechenschaft abzulegen.
Die Abschaffung des Rundschreibens 23 bedeutet daher nicht, dass die Hochschulen keine „hochwertigen Programme“ mehr haben oder umsetzen dürfen.
Auch die Zulassung und Ausbildung zu den verschiedenen Ausbildungsgängen der Hochschulen ist hiervon nicht betroffen.
Hochschulen sind bei der Erstellung und Entwicklung von Ausbildungsprogrammen autonom, müssen jedoch unabhängig von ihrer Bezeichnung die Einhaltung von Vorschriften zu Ausbildungsprogrammstandards, zur Qualitätssicherung vom Input über die Lehr- und Lernbedingungen und den Ausbildungsprozess bis hin zum Output sowie anderer Vorschriften im Zusammenhang mit der Ausbildung sicherstellen.
Die Entwicklung und Umsetzung „hochwertiger Programme“ (mit höheren Anforderungen an Output-Standards, Qualitätssicherungsbedingungen etc.) unterliegen der Autonomie der Hochschulen.
Die Studiengebühren werden von den Hochschulen gemäß den Regierungsbestimmungen im Dekret Nr. 81/2021/ND-CP vom 27. August 2021 festgelegt und erhoben.
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