Das Inspektionsteam für die Umsetzung der Vorschriften zu zusätzlichem Lehren und Lernen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung (MOET) wird die Inspektion vom 20. Februar bis 20. März 2025 durchführen.
Am Nachmittag des 21. Februar hieß es in einer Information des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, dass das Ministerium gerade eine Entscheidung zur Einrichtung eines Inspektionsteams zur Umsetzung des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT zur Regelung von zusätzlichem Lehren und Lernen erlassen habe.
Das Inspektionsteam ist verantwortlich für die Überprüfung der Umsetzung des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung zur Regelung von zusätzlichem Lehr- und Lernangeboten gemäß der Anweisung des Premierministers im Amtsblatt Nr. 10/CD-TTg vom 7. Februar 2025; der Vorschriften zur Inspektionsarbeit des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, die zusammen mit der Entscheidung Nr. 1489/QD-BGDDT des Ministers für Bildung und Ausbildung vom 24. Mai 2023 erlassen wurden, sowie anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen.
Der Prüfzeitraum ist vom 20. Februar bis 20. März 2025.
Das Rundschreiben 29/2024/TT-BGDĐT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung tritt am 14. Februar in Kraft. Die neuen Bestimmungen zu zusätzlichem Unterricht und Lernen in diesem Rundschreiben haben in der Öffentlichkeit, insbesondere bei Lehrern, Eltern und Schülern, besondere Aufmerksamkeit erregt.
Dies ist das erste Mal, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung ein Rundschreiben herausgegeben hat, in dem drei Fälle klar festgelegt sind, in denen zusätzlicher Unterricht und Lernen nicht erlaubt sind: Grundschüler (ausgenommen Unterricht in Kunst, Sport und Lebenskompetenzen); Lehrer, die derzeit an Schulen unterrichten, dürfen keinen zusätzlichen Unterricht außerhalb der Schule geben und von den Schülern, die sie unterrichten, Geld einziehen; Lehrer an öffentlichen Schulen dürfen nicht an der Verwaltung und Durchführung von zusätzlichem Unterricht außerhalb der Schule teilnehmen, können aber an zusätzlichem Unterricht außerhalb der Schule teilnehmen.
Dies ist auch das erste Mal, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung außerschulische Lehr- und Lernaktivitäten in die Liste der bedingten Geschäftsaktivitäten aufgenommen hat.
Demnach müssen Organisationen oder Einzelpersonen, die außerschulischen Zusatzunterricht organisieren und Geld von Schülern sammeln, ihr Gewerbe gemäß den Vorschriften anmelden.
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Quelle: https://daidoanket.vn/bo-gddt-kiem-tra-viec-thuc-hien-quy-dinh-ve-day-them-hoc-them-10300328.html
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