Das Inspektionsteam zur Umsetzung der Vorschriften zu zusätzlichem Lehren und Lernen des Ministeriums für Bildung und Ausbildung (MOET) wird die Inspektion vom 20. Februar bis 20. März 2025 durchführen.
Am Nachmittag des 21. Februar hieß es in einer Information des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, dass das Ministerium gerade eine Entscheidung zur Einrichtung eines Inspektionsteams erlassen habe, um das Rundschreiben Nr. 29/2024/TT-BGDDT zur Regelung von zusätzlichem Lehren und Lernen umzusetzen.
Das Inspektionsteam ist für die Inspektion der Umsetzung des Rundschreibens Nr. 29/2024/TT-BGDDT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung verantwortlich, das zusätzlichen Unterricht und Lernen gemäß der Anweisung des Premierministers im offiziellen Depeschen Nr. 10/CD-TTg vom 7. Februar 2025 regelt. Vorschriften zur Inspektionsarbeit des Ministeriums für Bildung und Ausbildung, erlassen zusammen mit dem Beschluss Nr. 1489/QD-BGDDT des Ministers für Bildung und Ausbildung vom 24. Mai 2023 und anderen relevanten gesetzlichen Vorschriften.
Der Prüfzeitraum ist vom 20. Februar bis 20. März 2025.
Das Rundschreiben 29/2024/TT-BGDĐT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung tritt am 14. Februar in Kraft. Die neuen Regelungen zu zusätzlichem Unterricht und Lernen in diesem Rundschreiben ziehen die besondere Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich, insbesondere der Lehrer, Eltern und Schüler.
Dies ist das erste Mal, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung ein Rundschreiben herausgegeben hat, in dem drei Fälle klar festgelegt sind, in denen zusätzlicher Unterricht und Lernen nicht erlaubt sind, und zwar: Grundschüler (ausgenommen Unterricht in Kunst, Sport und Lebenskompetenzen); Lehrern, die an Schulen unterrichten, ist es nicht gestattet, gegen Bezahlung von Schülern, die sie regulär unterrichten, zusätzliche Unterrichtsstunden außerhalb der Schule zu geben. Lehrkräfte an öffentlichen Schulen dürfen sich nicht an der Leitung und Durchführung des außerschulischen Unterrichts beteiligen, können aber am außerschulischen Unterricht teilnehmen.
Dies ist auch das erste Mal, dass das Ministerium für Bildung und Ausbildung außerschulische Lehr- und Lernaktivitäten in die Liste der bedingten Geschäftsaktivitäten aufgenommen hat.
Demnach müssen Organisationen oder Einzelpersonen, die außerschulischen Zusatzunterricht organisieren und dafür Geld von Schülern sammeln, ihr Gewerbe gemäß den Vorschriften anmelden.
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Quelle: https://daidoanket.vn/bo-gddt-kiem-tra-viec-thuc-hien-quy-dinh-ve-day-them-hoc-them-10300328.html
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