Das Ministerium für Bildung und Ausbildung hat gerade das Rundschreiben 13/2024/TT-BGDDT herausgegeben, in dem Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung der Beförderung von Berufstiteln für öffentliche Vorschul- und Allgemeinbildungslehrer sowie für Universitätslehrer festgelegt werden.

Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben 34/2021/TT-BGDĐT des Ministeriums für Bildung und Ausbildung aus dem Jahr 2021. Dementsprechend enthält das Rundschreiben 13 im Vergleich zum Rundschreiben 34 eine Reihe neuer Regelungen und Anpassungen.

Insbesondere gibt es keine Vorschriften zu Standards und Bedingungen für Aufstiegsprüfungen, da die Regierung das Format der Aufstiegsprüfungen abgeschafft hat. Inhalt, Form und Bestimmung der erfolgreichen Kandidaten der Beförderungsprüfung werden von der Regierung im Dekret Nr. 85/2023/ND-CP nicht im Einzelnen festgelegt.

dsc0796.jpg
Illustration: Hoang Ha.

Das neue Rundschreiben enthält außerdem konkrete Regelungen zu den Anforderungen und Voraussetzungen für die Anmeldung zur Versetzung in die Besoldungsgruppe II und I für Vorschul-, Allgemeinbildungs- und Studienvorbereitungslehrer.

Um die Anforderung zur Verbesserung der Qualität des Teams sicherzustellen, legt das Ministerium für allgemeine und berufliche Bildung auf Ersuchen der Regierung zusätzliche Standards und Bedingungen fest, wie beispielsweise:

- Zu den Qualitätseinstufungsstandards während der Arbeitszeit: Während der Zeit, in der man den Berufstitel Lehrer/in der Stufe III oder einen gleichwertigen Titel innehat, liegen 2 Jahre (für Vorschule) und 3 Jahre (für allgemeine Bildung, Universitätsvorbereitung) der Arbeit unmittelbar vor dem Jahr, das für die Beförderung zum Berufstitel in Betracht kommt, mit einer Qualität, die auf der Ebene „Aufgaben gut erledigen“ oder höher eingestuft ist. Während der Zeit des Führens der Berufsbezeichnung Lehrer/in der Stufe II oder einer gleichwertigen Bezeichnung muss die Qualität der dem für die Beförderung in die Berufsbezeichnung in Betracht kommenden 5 Jahre mit der Stufe „Gute Aufgabenerledigung“ oder höher eingestuft sein, davon mindestens 2 Jahre mit der Stufe „Hervorragende Aufgabenerledigung“.

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung teilte mit, dass gemäß der Richtlinie des Innenministeriums zur Festlegung der Struktur der Berufsbezeichnungen von Beamten in der Amtlichen Mitteilung Nr. 64/BNV-CCVC vom 5. Januar 2024 bei öffentlichen Dienststellen, die ihre laufenden Ausgaben teilweise selbst finanzieren, und bei öffentlichen Dienststellen, deren regelmäßige Ausgaben durch den Staatshaushalt garantiert werden, der maximale Anteil der Berufsbezeichnungen der Stufe I 10 % nicht überschreiten darf und der maximale Anteil der Berufsbezeichnungen der Stufe II und gleichwertiger Stufen 50 % nicht überschreiten darf. Daher stehen die Qualitätsklassifizierungsstandards im Rundschreiben im Einklang mit den Anforderungen an die Struktur von Berufsbezeichnungen gemäß den Richtlinien des Innenministeriums und gewährleisten die Auswahl würdiger Lehrer, deren Beiträge anerkannt werden und die sich während ihrer Amtszeit um die Weiterentwicklung ihrer Karriere bemüht haben.

- Hinsichtlich der Nachahmertitel und Auszeichnungsleistungen in den Standards und Bedingungen der beruflichen und technischen Kompetenz zur Anmeldung für die Berücksichtigung in der Besoldungsgruppe I: sind Nachahmertitel und Auszeichnungsleistungen, die während der Zeit in der Besoldungsgruppe II erworben wurden.

Diese Regelung soll laut Ministerium für Bildung und Ausbildung sicherstellen, dass ein Emulationstitel und eine Emulationsleistung nicht gleichzeitig bei zwei Beförderungen von der Stufe III zur Stufe II und von der Stufe II zur Stufe I verwendet werden können; Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Lehrer während der gesamten Zeit weiterhin bestrebt sind, ihren Rang zu halten.

Dieses Rundschreiben tritt am 15. Dezember 2024 in Kraft.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten des neuen Rundschreibens, in dem die Standards und Bedingungen für die Berücksichtigung der Beförderung von Berufstiteln für öffentliche Vorschul- und Grundschullehrer sowie für Hochschullehrer festgelegt sind:

Schulen, deren Lehrkräfte gegen die Regelungen zum Sonderunterricht verstoßen, werden für den Emulationstitel nicht berücksichtigt.

Schulen, deren Lehrkräfte gegen die Regelungen zum Sonderunterricht verstoßen, werden für den Emulationstitel nicht berücksichtigt.

Schulen, deren Personal und Lehrer gegen die Vorschriften zum zusätzlichen Unterricht und Lernen verstoßen, werden während des Schuljahres nicht für Emulationstitel berücksichtigt.
Das Ministerium für Bildung und Ausbildung erläutert den Vorschlag, Informationen über Verstöße von Lehrern erst dann zu veröffentlichen, wenn eine Schlussfolgerung vorliegt

Das Ministerium für Bildung und Ausbildung erläutert den Vorschlag, Informationen über Verstöße von Lehrern erst dann zu veröffentlichen, wenn eine Schlussfolgerung vorliegt

Einer der neuen Punkte, die das Ministerium für Bildung und Ausbildung in den Entwurf des Lehrergesetzes aufgenommen hat, besteht darin, Informationen über Verstöße von Lehrern nicht preiszugeben, ohne dass eine offizielle Feststellung einer zuständigen Behörde vorliegt.