Das Ministerium für Industrie und Handel hat kürzlich zahlreiche Rundschreiben zu nationalen technischen Vorschriften zur Sicherheit industrieller Sprengstoffprodukte herausgegeben.
Im Einzelnen lauten die vom Ministerium für Industrie und Handel herausgegebenen Rundschreiben wie folgt:
Rundschreiben 30/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung der nationalen technischen Verordnung zur Sicherheit von Industriesprengstoffen – Amonit AD1-Sprengstoffe;
Rundschreiben 31/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung nationaler technischer Vorschriften zur Sicherheit von Industriesprengstoffen – Zündhütchen für Industriesprengstoffe;
Rundschreiben 32/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung der nationalen technischen Vorschriften zur Sicherheit von Industriesprengstoffen – elektrische Zünder Nr. 8;
Rundschreiben 33/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung der nationalen technischen Vorschriften zur Sicherheit von Industriesprengstoffen – Emulsionssprengstoffe für den Einsatz in Untertagebergwerken und bei Untertagearbeiten ohne explosives Gas;
Rundschreiben 34/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung der Nationalen technischen Verordnung zur Sicherheit von Industriesprengstoffen – ANFO-Sprengstoffe;
Rundschreiben 35/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung der nationalen technischen Verordnung zur Sicherheit von Industriesprengstoffen – Differentialelektrozünder;
Rundschreiben 36/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung der Nationalen technischen Verordnung zur Sicherheit von Industriesprengstoffen – Zünder Nr. 8;
Rundschreiben 37/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung nationaler technischer Vorschriften zur Sicherheit von Industriesprengstoffen – langsam brennende Industriezündschnüre;
Rundschreiben 38/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung nationaler technischer Vorschriften zur Sicherheit von Industriesprengstoffen – wasserfeste Sprengschnüre;
Rundschreiben 39/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung nationaler technischer Vorschriften zur Sicherheit für explosionsgeschützte Beleuchtung mit einer Spannung von bis zu 220 V, die in Untertagebergwerken verwendet wird;
Rundschreiben 40/2024/TT-BCT vom 25. Dezember 2024 zur Verkündung der nationalen technischen Vorschriften zur Sicherheit explosionsgeschützter Sanftanlaufgeräte mit einer Spannung von bis zu 6 kV, die in Untertagebergwerken verwendet werden.
Die den oben genannten Rundschreiben beigefügten technischen Vorschriften treten alle ab dem 1. Juli 2025 in Kraft.
Zur Umsetzung beauftragte das Ministerium für Industrie und Handel den Büroleiter des Ministeriums mit der Leitung der folgenden Abteilungen: Arbeitssicherheit und Umwelt, Chemikalien; Direktor der Abteilung für Wissenschaft und Technologie; Direktoren der Industrie- und Handelsministerien der Provinzen und zentral verwalteten Städte; Für die Umsetzung dieses Rundschreibens sind die Leiter der entsprechenden Behörden, Organisationen und Einzelpersonen verantwortlich.
Einzelheiten finden Sie hier.
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Quelle: https://congthuong.vn/bo-cong-thuong-ban-hanh-nhieu-quy-chuan-ky-thuat-ve-an-toan-vat-lieu-no-cong-nghiep-367357.html
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