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Das Finanzministerium hat kürzlich einen Entwurf für ein neues Einkommensteuergesetz veröffentlicht und bittet um Stellungnahmen, bevor es den Entwurf der Regierung und der Nationalversammlung vorlegt. Dem Entwurf zufolge wird die Einkommensteuer aus Immobilienübertragungen durch Privatpersonen ermittelt, indem das zu versteuernde Einkommen für jede Übertragung mit dem Steuersatz von 20 % multipliziert wird.

Dabei errechnen sich die zu versteuernden Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien aus dem Verkaufspreis abzüglich (-) des Kaufpreises und der angemessenen Kosten für die Erzielung der Einkünfte aus der Übertragung von Immobilien. Sind Kaufpreis und Kosten für die Übertragung von Immobilien nicht ermittelt, wird die Einkommensteuer durch Multiplikation des Verkaufspreises (x) mit den folgenden Steuersätzen ermittelt: 10 % für Immobilien mit einer Haltedauer von weniger als 2 Jahren; 6 % für Immobilien mit einer Haltedauer von 2 bis 5 Jahren; 4 % für Immobilien mit einer Haltedauer von 5 bis 10 Jahren; 2 % für Immobilien mit einer Haltedauer von 10 Jahren oder mehr. Insbesondere beträgt der Steuersatz für Immobilien aus Erbschaften 2 %.
Nach Angaben des Finanzministeriums beträgt die Einkommensteuer auf Einkünfte aus Immobilienübertragungen gemäß dem geltenden Einkommensteuergesetz jeweils 2 % des Übertragungspreises. In letzter Zeit wurde jedoch vielfach darauf hingewiesen, dass die Vorschriften zur Einkommensteuer auf Immobilienübertragungen überprüft werden müssen, um sicherzustellen, dass sie der Art der wirtschaftlichen Transaktionen entsprechen. Das Finanzministerium teilte mit, dass durch Berechnungen im Vergleich zum derzeit geltenden Steuersatz von 2 % auf den Übertragungspreis ein Steuersatz von 20 % auf das zu versteuernde Einkommen die Steuer so reguliert wird, dass sie auf einem gleichwertigen Niveau liegt.
In manchen Fällen (wenn die Differenz zwischen Verkaufspreis und Kaufpreis geringer ist oder kein Einkommen oder Verlust entsteht) ist die Erhebung von 20 % des Einkommens für Einzelpersonen vorteilhafter, da die Steuererhebung auf der Grundlage der tatsächlichen Einnahmen aus Immobilientransaktionen erfolgt. Die Erhebung der persönlichen Einkommensteuer nach der 20-%-Methode auf das Einkommen erfordert jedoch einen geeigneten Plan, der eine Synchronisierung mit der Verfeinerung anderer Richtlinien in Bezug auf Grundstücke, Wohnungen oder den Reifegrad der Datenbank sowie der IT-Infrastruktur für die Registrierung und Übertragung von Grundstücken und Immobilien gewährleistet. Dadurch können die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Steuerbehörden über ausreichende Informationen und die Rechtsgrundlage im Zusammenhang mit Immobilienübertragungsaktivitäten verfügen, um den korrekten Steuerbetrag einzuziehen.
"Behandeln" Sie die Immobilienspekulation
Der Wirtschaftsexperte Dr. Nguyen Tri Hieu erklärte, der Vorschlag werde sich positiv auf den Immobilienmarkt auswirken. Die Steuer wird auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens (Gewinns) berechnet, was den Menschen hilft, Steuern entsprechend ihrer Möglichkeiten und ihres Vermögens zu zahlen. Zudem wird der Markt dazu angeregt, den korrekten Transaktionspreis anzugeben. Gleichzeitig hat die neue Steuerberechnungsmethode das Potenzial, die Einnahmen aus hochprofitablen Immobilientransaktionen zu steigern und so die Mittel für öffentliche Investitionen und den Infrastrukturausbau zu ergänzen.
Darüber hinaus wird der Vorschlag, die haltedauerabhängigen Steuersätze zu senken, Investoren dazu ermutigen, Vermögenswerte länger zu halten, was zur Marktstabilität beiträgt und Spekulationen eindämmt. Ein höherer Steuersatz für Immobilien, die weniger als zwei Jahre gehalten werden (10 %), wird zudem kurzfristige Spekulationen reduzieren, die Spekulationsgewinne deutlich senken und Investoren zu sorgfältigerem Handeln zwingen. Bei abnehmender Spekulation wird der Markt weniger volatil sein, die Immobilienpreise spiegeln ihren wahren Wert wider und Phasen des Immobilienfiebers werden minimiert. „Die Steuerpolitik ist immer ein wirksames Instrument zur Marktregulierung und Einkommensverteilung. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Änderungen wird wesentlich zur nachhaltigen und transparenten Entwicklung des vietnamesischen Immobilienmarktes beitragen“, sagte Dr. Nguyen Tri Hieu.
Rechtsanwalt Huynh Van Nong von der Anwaltskammer Ho-Chi-Minh-Stadt erklärte, die vorgeschlagene Einkommensteuer auf Gewinnbasis entspreche voll und ganz der internationalen Praxis und dem wahren Wesen der Steuer. Allerdings müsse die Steuerbehörde hierfür eine Datenbank aufbauen, um die Transaktionshistorie einsehen zu können. Auch die Ermittlung abzugsfähiger Ausgaben sei schwierig, etwa für Anschaffungs-, Renovierungs-, Makler- und Bearbeitungskosten sowie Bankzinsen. Tatsächlich gebe es für viele alte Transaktionen keine Rechnungen oder Belege.
Tran Van Chau, Vorstandsvorsitzender der Cho Lon Real Estate Joint Stock Company, erklärte, der Steuervorschlag des Finanzministeriums werde keine großen Auswirkungen auf Immobilienunternehmen haben, sondern vor allem Privatpersonen bei deren Übertragung treffen. Ein Gewinnsteuersatz von 20 % sei angemessen, doch um ihn anwenden zu können, müsse der Staat die Datenbank vervollständigen und einen Fahrplan für die Anwendung haben. Gleichzeitig sei der vorgeschlagene Steuersatz zu hoch, wenn Kaufpreis und Übertragungskosten nicht feststünden. „Ich schlage vor, den Steuersatz für Immobilien mit einer Haltedauer von weniger als zwei Jahren auf 5 % zu senken; für eine Haltedauer von zwei bis weniger als fünf Jahren auf 3 %; für eine Haltedauer von fünf bis weniger als zehn Jahren auf 2 %. Für Immobilien mit einer Haltedauer von zehn Jahren oder mehr beträgt er 1 % oder gar keine Steuer. Nur Immobilien aus Erbschaften sollen von der Steuer befreit sein“, schlug Chau vor.
Quelle: https://www.sggp.org.vn/ap-thue-de-siet-dau-co-bat-dong-san-phai-co-lo-trinh-va-du-lieu-day-du-post805148.html
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